Ein Riss, der größer wird. Ein Schaden nach Sturm oder Wasser. Ein Streit mit dem Nachbarn nach dessen Baugrube. Eine Erbschaft, bei der niemand weiß, wie es um das Tragwerk steht. In all diesen Fällen brauchen Sie eine belastbare, schriftliche Bewertung, ein Baugutachten zu Statik und Tragwerk. Wir erstellen es für Bestandsgebäude in Bremen, Achim und Verden: nüchtern, methodisch nachvollziehbar und bei Bedarf gerichtsverwertbar dokumentiert.

Philipp Lewald, M. Sc. Konstruktiver Ingenieurbau, ist seit 2018 selbstständig und Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen. Schwerpunkt seiner Arbeit ist Umbau und Bestand: Diese Bestandserfahrung ist die Grundlage jedes belastbaren Gutachtens.

Welche Gutachten wir erstellen

Symbol Tragwerksgutachten

Tragwerksgutachten

Bewertung der Tragfähigkeit von Wänden, Decken, Dachstuhl und Auflagern, bei Nutzungsänderung, Verkauf oder Erbschaft.

Symbol Schadensanalyse

Schadensanalyse

Ursachenklärung bei Rissen, Verformungen, Setzungen, nach Sturm, Wasser, Brand oder Erschütterungen vom Nachbar-Aushub.

Symbol Standsicherheit

Standsicherheits-Bewertung

Beurteilung, ob ein Bauteil oder Gebäude im aktuellen Zustand standsicher ist und welche Maßnahmen nötig sind.

Symbol Tragwerksinspektion

Tragwerksinspektion

Begehung und Bestandsbewertung des Tragwerks: Bauwerksprüfung im Bestand für Eigentümer und Verwalter.

Klare Abgrenzung — was wir nicht machen

Wir erstellen Gutachten zu Statik, Tragwerk und Standsicherheit im Hochbau. Wir führen keine Bauwerksprüfung nach DIN 1076 durch; das ist die regelmäßige Prüfung von Brücken, Tunneln und Ingenieurbauwerken durch besonders zertifizierte Bauwerksprüfer (VFIB) und betrifft typischerweise Kommunen und Verkehrsbehörden. Auch eine Tätigkeit als amtlich anerkannter Prüfingenieur gehört nicht zu unserem Leistungsumfang: Wir erstellen prüffähige Statik, die Prüfung selbst übernimmt der Prüfingenieur. Wenn Sie eine DIN-1076-Prüfung benötigen, vermitteln wir gern weiter.

Typische Anlässe für ein Baugutachten

Versicherungs- & Schadensfall

Sturm-, Wasser-, Brand- oder Erschütterungsschäden: Wir bewerten das Tragwerk, klären die Ursache und dokumentieren den Schaden so, dass die Versicherung damit arbeiten kann.

Streitfall & Nachbarschaft

Risse nach dem Aushub auf dem Nachbargrundstück, Streit über Schadensursachen: Bei strittigen Fällen bereiten wir die Dokumentation gerichtsverwertbar auf.

Erbschaft & Verkauf

Vor Verkauf oder bei Erbschaft eines Bestandsgebäudes schafft ein Tragwerksgutachten Klarheit über Zustand, Risiken und nötige Maßnahmen.

Behörden-Auflage

Wenn das Bauamt einen Standsicherheitsnachweis oder eine Bewertung des Bestands verlangt, liefern wir das geforderte Gutachten prüffähig.

So entsteht Ihr Gutachten

1. Kostenloses Erstgespräch & Angebot

Sie schildern den Anlass, wir klären Umfang und Zielsetzung des Gutachtens, auch ob es für eine Versicherung oder gerichtsfest sein muss, und melden uns mit einem Angebot.

2. Begehung & Aufnahme

Ortstermin mit Bestandsaufnahme, Foto-Dokumentation, bei Bedarf 3D-Scanner-Aufmaß und Messungen an kritischen Stellen.

3. Berechnung & Analyse

Statische Bewertung, Ursachenanalyse, Abgleich mit den Normen, methodisch nachvollziehbar und belastbar.

4. Schriftliches Gutachten

Übergabe des Gutachtens mit Methodik, Befunden, Bewertung, Empfehlungen und Foto-Anhang, typisch in 1–3 Wochen.

18+ Jahre

Erfahrung in Umbau & Bestand

300+

Bearbeitete Bauvorhaben

Bestand

Schwerpunkt seit 2018

Häufige Fragen zum Baugutachten

Was kostet ein Baugutachten?

Die Kosten hängen vom Umfang ab: Eine Sichtprüfung mit Kurzgutachten ist deutlich günstiger als ein umfangreiches Gutachten mit Berechnungen und Sondermessungen. Wir nennen Ihnen nach kurzer Schilderung des Anlasses ein konkretes Angebot. Bei Versicherungs- oder Streitfällen ist der Mehraufwand für gerichtsverwertbare Dokumentation einkalkuliert.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Begehung in der Regel 2–4 Stunden, das schriftliche Gutachten anschließend 1–3 Wochen, abhängig von Komplexität und ob Berechnungen oder Sondermessungen nötig sind. Bei Fristfällen wie Versicherungsfrist oder Gerichtstermin stimmen wir die Bearbeitung individuell ab.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bausachverständigen und einem Statiker?

„Bausachverständiger” ist ein Sammelbegriff: Es gibt Sachverständige für Energie, Schimmel, Bauschäden, Immobilienbewertung und mehr. Ein Statiker (Tragwerksplaner) ist auf Tragwerk, Statik und Standsicherheit spezialisiert. Bei Gutachten, die das Tragwerk betreffen, ist der Statiker die richtige Adresse.

Können Sie Gutachten für den Versicherungs- oder Schadensfall erstellen?

Ja. Bei Sturm-, Wasser-, Brand- oder Erschütterungsschäden bewerten wir das Tragwerk, analysieren die Ursache und dokumentieren den Schaden so, dass Versicherung oder Anwalt damit arbeiten können. Bei strittigen Fällen bereiten wir die Unterlagen gerichtsverwertbar auf.

Erstellen Sie Bauwerksprüfungen nach DIN 1076?

Nein. Die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 betrifft Brücken, Tunnel und Ingenieurbauwerke und wird von besonders zertifizierten Bauwerksprüfern (VFIB) durchgeführt; typische Auftraggeber sind Kommunen und Verkehrsbehörden. Wir bieten Tragwerksgutachten, Schadensanalysen und Tragwerksinspektion im Hochbau. Für eine DIN-1076-Prüfung vermitteln wir gern an entsprechend zertifizierte Kollegen.

Brauche ich für ein Gutachten Bestandsunterlagen?

Hilfreich sind Bestandspläne und die Original-Statik, falls auffindbar. Notwendig ist beides nicht: Bei älteren Gebäuden ohne Unterlagen erfassen wir die Geometrie selbst, bei Bedarf mit 3D-Scanner. Was Sie haben, bringen Sie mit, den Rest klären wir vor Ort.

Gutachten benötigt?

Schildern Sie uns den Anlass, wir klären Umfang, Zielsetzung und Zeitrahmen und melden uns mit einem konkreten Angebot.

oder telefonisch: 04202 506 13 0