Widerrufsrecht

Auf dieser Seite informieren wir über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Bauingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung (Statik).

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Bauingenieurleistungen

Bei Verträgen über die Erbringung von Bauingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung (Statik) kann das gesetzliche Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.

Rechtliche Grundlage

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn:

  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
  • der Verbraucher bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Art der Leistung

Unsere Leistungen umfassen insbesondere statische Berechnungen, Planungen und Nachweise, die individuell und projektbezogen für Ihr konkretes Bauvorhaben erstellt werden. Diese Leistungen sind auf Ihre Anforderungen zugeschnitten und nach Beginn der Bearbeitung nicht anderweitig verwendbar.

Zustimmung des Auftraggebers

Mit Ihrer Auftragserteilung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Erbringung der beauftragten Leistungen beginnen.

Gleichzeitig bestätigen Sie, dass Sie darüber informiert wurden und zur Kenntnis nehmen, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen erlischt.


Hinweis

Diese Regelung gilt ausschließlich für individuell geplante und berechnete Bauingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung.